Wurzelspitzenresektion
Die Wurzelspitzenresektion ist oft die einzige Möglichkeit einen Zahn zu „retten“ und im Kiefer zu erhalten.
Unter der Wurzelspitzenresektion versteht man die Entfernung der Wurzelspitze des Zahnes. Sie stellt oft die letzte Möglichkeit dar, einen gesunden Zahn zu erhalten.
Nötig wird eine Wurzelspitzenresektion insbesondere dann:
- wenn eine Entzündung an der Wurzelspitze durch eine Wurzelbehandlung nicht therapiert werden konnte.
- wenn der Wurzelkanal nicht gut zugänglich ist.
- wenn sich im unteren Drittel der Zahnwurzel Frakturen befinden.

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So verläuft eine Wurzelspitzenresektion
Unter einer Wurzelspitzenresektion versteht man die chirurgische Entfernung der Wurzelspitze und des umgebenden Entzündungsgewebes. Ein solcher Eingriff wird dann notwendig, wenn bei einem abgestorbenen Zahnnerv eine chronische Entzündung im Bereich der Wurzelspitze und am Kieferknochen besteht. Der Eingriff ist in lokaler Betäubung absolut schmerzfrei durchführbar. Auf Wunsch kann eine Wurzelspitzenresektion auch in einem Dämmerschlaf oder einer Vollnarkose durchgeführt werden. Bitte beachten sie das die gesetzlichen Krankenkassen nur die Kosten für eine lokale Betäubung übernehmen, die genauen Bestimmungen finden sie hier.
Um die entzündete Wurzelspitze zu erreichen wird zunächst ein kleiner, nur wenige Millimeter langer Schnitt in der Schleimhaut angelegt und anschließende mit rotierende Instrumenten die entzündete Wurzelspitze entfernt. Um eine erneute Infektion zu verhindern kann es sinnvoll sein im Anschluss den Wurzelkanal des zu erhaltenden Zahnes an der neu geschaffenen Wurzelspitze zu säubern und zu verschließen. Dies bezeichnet man als retrograde Wurzelfüllung. Für die retrograde Kanalaufbereitung und Wurzelfüllung verwenden wir bei MKG im Quantumhaus in Bottrop ausschließlich modernste, Ultraschall getriebene Spezialinstrumente. Hierdurch können wir minimal-invasiv arbeiten, die postoperativen Beschwerden minimieren und die Operationsdauer reduzieren.
Umfangreiche Informationen zur Kostenübernahme der Krankenkassen bei Behandlungen unter Vollnarkose, erhalten Sie von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.